Memorandum of Understanding und Artenhilfskonzepte
Das Memorandum of Understanding über Schutzmaßnahmen für den Seggenrohrsänger Acrocephalus paludicola wurde am 30. April 2003 in Minsk (Belarus) als Teil des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention, CMS) beschlossen. Zum Anhang des Memorandums gehört ein detailliertes Artenhilfskonzept für den Seggenrohrsänger, das Gefährdungsfaktoren benennt und Möglichkeiten aufzeigt, diesen zu begegnen.
Seit seinem Inkrafttreten wurde das Memorandum auf mehreren Konferenzen der Unterzeichnerstaaten erweitert und angepasst. Die zweite Konferenz fand im Mai 2010 im polnischen Biebrza-Nationalpark statt, gemeinsam mit der Abschlussveranstaltung des EU-LIFE-Projekts „Conserving Aquatic Warbler in Poland and Germany“. Die Veranstaltung zeigte neue Wege auf, um Moorlebensräume der Seggenrohrsänger wiederherzustellen.
Im Ergebnis der Konferenz wurde ein neues internationales Artenhilfskonzept angenommen und der Geltungsbereich des Abkommens von ursprünglich 15 auf 22 Staaten erweitert. Hinzu kamen mit Luxemburg, Mali, Marokko, Mauretanien, Portugal, der Schweiz und der Slowakei sieben Länder entlang der Zugrouten des Seggenrohrsängers. Der Kreis der Unterzeichnerstaaten wurde auf der Konferenz um Frankreich und Mali erweitert. Frankreich kommt eine besondere Bedeutung zu, da der gesamte Weltbestand des Seggenrohrsängers das Land ein- bis zweimal jährlich überquert und auf hochwertige Rastgebiete zum Auffüllen seiner Energiereserven angewiesen ist. Mali wird als potentiell kritisches, aber wichtiges Land für den Seggenrohrsänger gesehen.
Bis zum September 2013 wurde das Memorandum of Understanding von 16 Staaten und 2 internationalen Organisationen unterzeichnet: Belarus, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mali, Polen, Schweiz, Senegal, Spanien, Ukraine, Ungarn sowie BirdLife International und CMS. Zwei Staaten aus dem ursprünglichen sowie vier Staaten aus dem erweiterten Geltungsbereich haben das Abkommen bisher nicht gebilligt: die Niederlande und Russland sowie Marokko, Mauretanien, Portugal und die Slowakei.
2015 wurde die dritte Konferenz der Unterzeichnerstatten in Litauen veranstaltet.
Die Dokumente zum Memorandum of Understanding (inklusive des Abkommens, des internationalen Artenhilfskonzeptes und aller Konferenzunterlagen) sind auf der offiziellen CMS-Website veröffentlicht.
Nationale Artenhilfskonzepte existieren bisher für Belarus, Frankreich, Deutschland und Polen.